| Profilabmessungen | Mindestbohrdurchmesser | Innendurchmesser der Bohrung |
| O / ☐ | 1 / 2 / 4 | 1 / 2 / 4 |
| < 15 mm / < 20×10 mm | ⌀ 8 mm / – / – | ⌀ 14 mm / – / – |
| < 20 mm / < 30×15 mm | ⌀ 8 mm / – / – | ⌀ 16 mm / – / – |
| < 30 mm / < 40×20 mm | ⌀ 12 mm / ⌀ 10 mm / – | ⌀ 25 mm / – / – |
| < 40 mm / < 50×39 mm | ⌀ 14 mm / ⌀ 12 mm / – | ⌀ 30 mm / – / – |
| < 50 mm / < 60×40 mm | ⌀ 16 mm / ⌀ 12 mm / ⌀ 10 mm | ⌀ 40 mm / ⌀ 25 mm / – |
| < 60 mm / < 80×40 mm | ⌀ 20 mm / ⌀ 12 mm / ⌀ 10 mm | ⌀ 40 mm / ⌀ 25 mm / – |
| < 80 mm / < 100×60 mm | ⌀ 20 mm / ⌀ 16 mm / ⌀ 12 mm | ⌀ 40 mm / ⌀ 35 mm / ⌀ 25 mm |
| < 100 mm / < 120×80 mm | ⌀ 25 mm / ⌀ 20 mm / ⌀ 12 mm | ⌀ 50 mm / ⌀ 40 mm / ⌀ 25 mm |
| < 120 mm / < 160×80 mm | ⌀ 30 mm / ⌀ 25 mm / ⌀ 20 mm | ⌀ 60 mm / ⌀ 50 mm / ⌀ 40 mm |
| < 160 mm / < 200×120 mm | ⌀ 40 mm / ⌀ 25 mm / ⌀ 20 mm | ⌀ 80 mm / ⌀ 50 mm / ⌀ 40 mm |
| < 200 mm / < 260×140 mm | ⌀ 50 mm / ⌀ 30 mm / ⌀ 25 mm | ⌀ 100 mm / ⌀ 60 mm / ⌀ 50 mm |
Vorbereitung zum Verzinken
Bei der Anlieferung von Konstruktionen zum Verzinken ist besonders auf Folgendes zu achten:
Eine fachgerecht für die Feuerverzinkung konstruierte Struktur.
Geeigneter Stahl für die Feuerverzinkung.
Bauteilabmessungen, die für die Größe des Verzinkungskessels geeignet sind.
Sicherstellung technologischer Bohrungen – Entlüftung und Ablauf.
Bereitstellung von Halterungen oder Bohrungen zum Aufhängen des Bauteils.
Anlieferung von Konstruktionen frei von Verunreinigungen wie Farben, Ölen, Schweißspritzschutzmitteln usw.
Zusätzliches Spiel für bewegliche Teile wie Scharniere usw. vorsehen.
Prüfen Sie die Dichtheit der Schweißnähte – dies verhindert ein nachträgliches Austreten von Säure.
Konstruktionen aus Materialien mit ähnlichen Wandstärken fertigen.
Vermeidung von überlappenden (berührenden) Flächen.
Stellen, die nicht verzinkt werden sollen (z. B. Gewindeverbindungen, Passungen, für späteres Schweißen vorbereitete Bereiche oder andere Oberflächen), sind dauerhaft gegen die Verzinkung zu schützen, beispielsweise mit einer Zweikomponentenfarbe, vorzugsweise 48 Stunden vor dem Feuerverzinkungsprozess.